Termine

Ablauf & Struktur der Ausbildung

Überblick

1800 Stunden         Praktische Ausbildung (1200h Psychiatrie (PT1), 600h Psychosomatik (PT2))

   600 Stunden        Theoretische Ausbildung

   120 Stunden        Gruppenselbsterfahrung

   600 Stunden        Praktische Ausbildung

   930 Stunden                  „Freie Spitze“

Auftretende Fehlzeiten der Ausbildungsteilnehmer*innen werden dokumentiert und müssen nachgeholt werden.

 

Praktische Tätigkeit nach § 2 PsychTh-APrV (1.800 Stunden)

Die Praktische Tätigkeit findet vollständig in kooperierenden Einrichtungen (siehe „Kooperationseinrichtungen“) statt und kann bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr begonnen werden. Die Auszubildenden werden individuell beraten und unterstützt, um die Praktische Tätigkeit gut in den Ablauf der gesamten Ausbildung integrieren zu können. Vor Beginn der Praktischen Ausbildung soll die Praktische Tätigkeit erfolgreich beendet sein.

 

Theoretische Ausbildung nach § 3 PsychTh-APrV (600 Stunden)

Da ganzheitliches Lernen und die Vernetzung von Theorie und Praxis am Würzburger Institut eine lange Tradition haben, wird die Vermittlung von Wissensinhalten im Rahmen der Module von Anfang an mit praxisorientierten Seminaren zu konkreten systemischen Arbeitsweisen ergänzt. Teilnehmer:innen sollen hierdurch von Beginn ihrer Ausbildung an die Gelegenheit erhalten, erworbene fachspezifische Wissensinhalte mit eigenen praktischen Erfahrungen und der Anwendung systemischer Behandlungstechniken zu verbinden.

Die Ausbildung ist in verschiedenen inhaltlich stimmigen Modulen zusammengefasst (vgl. Curriculum). Die ersten Module sind hierbei dem ersten Ausbildungsabschnitt zugeordnet. Der erfolgreiche Besuch der Hälfte der Ausbildung (2100h) ist Voraussetzung für die Zulassung zu einer institutsinternen theoretischen Zwischenprüfung, mit deren Bestehen die TN sich für die Aufnahme der Praktischen Ausbildung qualifizieren.

Es müssen alle Theorieseminare besucht werden und alle praktischen Ausbildungsabschnitte erfolgreich abgeschlossen werden, um sich für die staatliche Prüfung anmelden zu können.

 

Praktische Ausbildung nach § 4 PsychTh-APrV unter Supervision (mind. 600 Stunden)
(100 Stunden Supervision in der Kleingruppe und 50 Stunden Einzelsupervision)

Die Praktische Ausbildung beginnt frühestens nach dem Bestehen einer institutsinternen Zwischenprüfung. Sie kann vollständig in der institutseigenen Ambulanz des WISP abgeleistet werden. Nach Absprache ist es den TN auch möglich, diesen Teil an einer entsprechend geeigneten kooperierenden Einrichtung abzuleisten. Die praktische Tätigkeit nach §2PsychTh-APrV soll vor dem Beginn der Praktischen Ausbildung beendet sein.

Die insgesamt 150 Stunden begleitende Supervision werden gleichmäßig auf die 600 Behandlungsstunden verteilt. Nach jeder vierten Behandlungsstunde soll eine Supervisionsstunde erfolgen. Es sind 100 Stunden Gruppensupervision (selbst organisiert) und mindestens 50 Stunden Einzelsupervision (selbst organisiert) zu absolvieren.

 

Selbsterfahrung nach § 5 PsychTh-APrV (120 Stunden)

Die Selbsterfahrung wird vollständig in der Ausbildungsgruppe absolviert. Sie ist unterteilt in zwei 2 Seminarwochen (je 5 Tage) und einem Wochenende (2 Tage). Mindestens eine Seminarwoche findet verpflichtend in einem auswärtigen Seminarhaus statt. Es entstehen zusätzliche Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Einzelselbsterfahrung wird dringend empfohlen und ist selbst zu organisieren. Die Einzelselbsterfahrung wird der Ausbildung angerechnet.

 

Freie Spitze (930 Stunden)

Die insgesamt 930 Stunden Freie Spitze verteilen sich auf selbst organisierte Studiengruppen (160 Std.), angeleitetes Literaturstudium (440 Std.), Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden (150 Std.), Falldokumentation (150 Std.).

Ein freiwillig zu belegendes Vorbereitungsseminar vor der staatlichen Abschlussprüfung (30 Std., kostenpflichtig) wird empfohlen.

Einige Teile der Freien Spitze können bereits ab dem ersten Ausbildungsjahr abgeleistet werden (z.B. angeleitetes Literaturstudium, selbstorganisierte Studiengruppen), während andere Teile erst in der zweiten Ausbildungshälfte bzw. im Rahmen der Praktischen Tätigkeit absolviert werden können (z. B. Vor- und Nachbereitung der Behandlungsstunden).