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Zugangsvoraussetzungen Psychologische Psychotherapie

Für Psychologische Psychotherapeut:innen

Um die Ausbildung für Psychologische Psychotherapie aufnehmen zu können, benötigen Sie

a) eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlussprüfung (Master/Diplom) im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat oder
b) ein in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes gleichwertiges Diplom im Studiengang Psychologie oder
c) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium der Psychologie.

2. Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen

a) eine der Voraussetzungen nach Nummer 1.,
b) die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung (Master/Diplom) in den Studiengang Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaft(en) oder Bildungswissenschaft(en).
c) ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Diplom in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik oder
d) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.

 

Die zuständige Behörde (Regierung von Oberbayern, Landesprüfungsamt) kann auf Antrag eine andere abgeschlossene Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung nach Absatz 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Approbationsausbildung erfüllen. Nehmen Sie gerne hierzu telefonisch oder postalisch mit uns Kontak auf.