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Zugangsvoraussetzungen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen

Um die Ausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie aufnehmen zu können, benötigen Sie

a) eine der Voraussetzungen für die Ausbildung für Psychologische Psychotherapie
b) die im Inland an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bestandene Abschlussprüfung (Master/Diplom) in den Studiengang Pädagogik, Sozialpädagogik, Soziale Arbeit, Erziehungswissenschaft(en) oder Bildungswissenschaft(en).
c) ein in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworbenes Diplom in den Studiengängen Pädagogik oder Sozialpädagogik oder
d) ein in einem anderen Staat erfolgreich abgeschlossenes gleichwertiges Hochschulstudium.

Die zuständige Behörde (Regierung von Oberbayern, Landesprüfungsamt) kann auf Antrag eine andere abgeschlossene Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Ausbildung nach Absatz 1 anrechnen, wenn die Durchführung der Ausbildung und die Erreichung des Ausbildungszieles dadurch nicht gefährdet werden.

Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Approbationsausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie erfüllen. Nehmen Sie gerne hierzu per Mail, telefonisch oder postalisch mit uns Kontakt auf.