Termine

Häufig gestellte Fragen

Ist es möglich bei der Ausbildung PP die Module von KJP zu ergänzen, um beide Abschlüsse zu erlangen?
Ja, wir bieten die Möglichkeit an, die ergänzende Module zu besuchen

Wann muss die Ausbildung nach der Übergangsregelung abgeschlossen sein?
Bis September 2032

Wann kann ich mich für die Praktische Tätigkeit bewerben?
Mit Erhalt des unterschriebenen Ausbildungsvertrages

Gibt es für die Praktische Tätigkeit eine Vergütung?
Ja, seit September 2019 müssen die Kliniken/Praxen eine Vergütung bezahlen

Beginnen beide Ausbildungsrichtungen (PP/KJP) im Oktober?
Ja, es beginnen beide Ausbildungen zeitgleich. Der Ansatz ist auf Systeme bezogen. Inhalt, die PP und KJP benötigen, finden in einer Gruppe statt.
Spezifische Inhalte werden die Gruppen in PP und KJP aufgeteilt. Unterschiedliche Gruppen sind bei Bedarf jederzeit möglich, da häufig zwei Dozenten/innen anwesend sind.

Ist es möglich mit der Praktischen Tätigkeit vor Beginn der Theorie-Module zu starten?
Ja, laut Gesetz gibt es keine Festlegung, wann mit der praktischen Tätigkeit begonnen werden darf.

Kann ich meine systemische Therapieweiterbildung anerkennen/anrechnen lassen?
Hier ist eine Prüfung und Anerkennung vom Landesprüfungsamt Bayern notwendig.

In welcher Form bieten Sie die Ausbildung an?
Wir bieten die Ausbildung in Teilzeit/berufsbegleitend über 5 Jahre an.

Ist innerhalb der Ausbildung eine Pause möglich?
Dazu benötigen Sie gewichtige Gründe, da die Ausbildungs- und Prüfungsordnung keine längeren Pausen im Rahmen der Ausbildung vorsieht. Sie können in Absprache mit der Institutsleitung einzelne Seminare ausfallen lassen und diese bei Verfügbarkeit im darauf folgenden Kurs nachholen.

Ist ein anderes Tilgungsmodell als vorgegeben möglich?
Ja, im Einzelfall können andere Tilgungsmodalitäten vereinbart werden.

Muss ich die praktische Tätigkeit nach einer bestimmten Reihenfolge ableisten, erst 1.200 Stunden dann 600 Stunden oder umgekehrt?
Nein, eine Reihenfolge muss nicht eingehalten werden.

Kann ich in der Ambulanz des Würzburger Institut über die praktische Ausbildung (600 Std.) hinaus tätig bleiben?
Ja, bis die Approbation erteilt wurde.

Muss ich mich währender der praktischen Ausbildung als Selbstständiger versichern?
Ja, Sie üben dann bereits eine Selbstständigkeit aus.

Wieviel kann ich neben der Ausbildung noch arbeiten?
Eine Halbtagsanstellung ist möglich.

Ist eine Bewerbung bei Ihnen auch digital möglich?
Ja, gerne können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen per Email einreichen.

Welche Lehrbücher können Sie uns empfehlen ?

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?
Die Prüfung findet Landesprüfungsamt Bayern in mündlicher und schriftlich Form statt.

Ist ein Quereinstieg/Wechsel in Ihrem Institut möglich?
Ja.

Gibt es eine Bewerbungsfrist für die Ausbildung in Ihrem Institut?
Nein, die Bewerber erhalten nach Eingang des unterschriebenen Ausbildungsvertrages einen Platz.

Benötigen Sie beglaubigte Zeugnisse?
Nein, für die Bewerbung sind keine beglaubigten Zeugnisse notwendig, für die Zulassung zur Prüfung, werden beglaubigte Urkunden benötigt.